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Glossar

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel. Seit Januar 2009 hat die BaFin Factoring in den Katalog der Finanzdienstleistungen aufgenommen. Bei Mietfactoring handelt es sich um einen Unterfall des Fälligkeitsfactorings.

 
Bonität

Bonität bezeichnet die Fähigkeit und die Bereitschaft eines Schuldners, seine zukünftigen Zahlungsverpflichtungen vollständig und fristgerecht zu erfüllen (Kreditwürdigkeit). Vertragspartner, die überhaupt nicht, zu spät oder auch nur teilweise ihren eingegangenen Verpflichtungen nachkommen, stellen für jedes Unternehmen ein Risiko dar (Ausfallrisiko).

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon


Factoring

Factoring ist der laufende Ankauf von Forderungen aus Lieferungen oder Leistungen des Factoringkunden (= „Anschlusskunden“ oder „Verkäufer“) durch den Factor („Käufer“) nach Maßgabe eines Rahmenvertrags. Bezieht sich der Factoringvertrag auf rückständige Mietforderungen, so spricht man von "Mietfactoring".

Quelle: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.


Kaltmiete

Unter der Kaltmiete bzw. Nettomiete versteht man die Mietzahlung, auch Mietzins genannt, die der Mieter ohne die Betriebs- und Nebenkosten an den Vermieter, aufgrund der Überlassung des Wohneigentums zu zahlen hat.

 
Kapitalanlage

Als Kapitalanlage bezeichnet man den Kauf einer Immobilie zu Anlage- oder Investmentzwecken und nicht zur Eigennutzung.

 
Mietausfall

Mietausfälle sind Forderungsausfälle für den Vermieter. Sie können durch rückständige oder ausbleibende Mietzahlungen durch den Mieter, durch Leerstand oder im Anschluss und als Folge eines Gebäudeschadens verursacht werden.

 
Mietfactoring

Mietfactoring ist eine Absicherung für berechtigte Mietforderungen. Dabei gewährt ein Factoringunternehmen seinem Kunden (= Vermieter) die Möglichkeit, ihm unter bestimmten Bedingungen rückständige Mietforderungen in einem festgelegten Umfang abzutreten. Der Vermieter sichert dadurch seinen Mieteingang ab.

 
Mietkaution

Die Mietkaution ist eine Mietsicherheit für den Vermieter, die im Mietvertrag vereinbart werden kann.

 
Mietnomade

Person, die von einer Mietwohnung in die nächste zieht und von vornherein nicht die Absicht hat, für ihr Wohnrecht finanziell aufzukommen. Mietnomaden sind zwar grundsätzlich zahlungsfähig, entrichten jedoch vorsätzlich und grundlos keine Miete.

 
Mietvertrag

Der Mietvertrag ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache ordnungsgemäß zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter die Zahlung der Miete.

 
Wohnbürgschaft

Die Wohnbürgschaft ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Sie ist eine Mietsicherheit, die dem Vermieter denselben Schutz bietet wie eine Barkaution oder eine Bankbürgschaft.

Quelle: DKK Deutsche Kautionsgemeinschaft AG
 
Zwangsräumung

Die Zwangsräumung einer Wohnung oder eines Grundstücks ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO. Sie wird vom Gerichtsvollzieher auf Antrag eines Gläubigers bewirkt, wenn dieser zuvor einen Räumungstitel erwirkt hat und der Schuldner die Wohnung oder das Grundstück nicht freiwillig räumt.

 

 
 

Berechnung Factoringgebühr

Umfang der Absicherung
     Monatsmieten
entspr. Jahresgesamtmiete
entspr. Jahresgebühr
 

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