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Makler

Wenn ein Makler einem Vermieter einen zahlungsunfähigen Mieter vermittelt hat, so besteht nicht unbedingt eine Haftung, da für ihn nicht die Verpflichtung besteht über einen Mieter entsprechende Auskünfte einzuholen. Der Makler muss auch nicht die Auskunft auf ihre Ehrlichkeit überprüfen.

Dennoch sollte der Makler eine gewisse Treuepflicht erfüllen und im Interesse des Auftraggebers aktiv sein. Der Abschluss von MIETAUSFALLSCHUTZ beweist ein sicherheitsorientiertes Vorausdenken, um die Auftraggeber vor Mietausfällen und den möglichen Folgen zu schützen.

Zu einer erfolgreichen Vermittlung gehören vollständiger Weise auch Bonitätsprüfungen und die Erstellung eines Risikoprofils. Mit der RISIKOANALYSE handelt der Makler vorausschauend und sichert sich einen Wettbewerbsvorteil – denn mit einem guten Namen für langfristig vermittelte Mietverhältnisse lassen sich deutlich mehr Empfehlungsaufträge generieren.

„Meine Mieterempfehlungen sind von Mietausfall.de geprüft“ – eine Aussage mit dem jeder Makler ein nachhaltig wachsendes Vermittlungsgeschäft erzielen wird.